Das Thüringer Wahlgesetz erschwert es kleinen Parteien sich, zu entwickeln, und schließt Vereine völlig von der Landtagswahl aus. Unsere Gesellschaft ist jedoch vielfältiger geworden. Um die Grundlage für eine systematische effektive Arbeit im Parlament zu schaffen, ist es sinnvoll, an der Fünf-Prozent-Hürde festzuhalten, aber den Zusammenschluss verschiedener Parteien auf einer Liste für die Landtagswahl zuzulassen. Hierdurch würden die Interessen der Wählerinnen und Wähler wesentlich besser abgebildet.

Wir benötigen 5.000 Unterschriften. Diese sammeln wir im Zeitraum vom 8. Oktober – 18. November 2021. Unterstützen Sie uns dabei! Unterschreiben Sie selbst und sammeln Sie fleißig mit.

Den Unterschriftenbogen können Sie hier herunterladen: Unterschriftenbogen Volksbegehren. Wir schicken Ihnen den Unterschriftenbogen per Post auch zu. Bitte treten Sie mit uns in Kontakt.

Informationsflyer zu den beiden geplanten Volksbegehren von Frau Dr. Ute Bergner: Flyer Volksbegehren.
Informationsflyer zum Volksbegehren Änderung des Thüringer Wahlgesetzes: Flyer Wahlgesetzänderung.

HINWEIS: Damit Ihre Unterschrift auch wirklich zählt, bitten wir Sie den gesamte Bogen auf einem Blatt Papier A3, mit dem Endformat A4  (gefaltet) auszudrucken. So will es die Formvorschrift. Stellen Sie in Ihrem Drucker „Duplex über kurze Seite drucken“ ein, so dass beide Seiten bedruckt werden und keine der Seiten auf dem Kopf steht.

Vielen Dank!

JETZT sprechen DIE BÜRGER!

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