Seit 03. April 2022 auch in Thüringen: 3G adé und passé! Viele Fragen – wir geben die Antworten!
Die Verpflichtung zur Vorlage eines 3G Nachweises inkl. amtlichem Lichtbildausweis für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist NICHT mehr notwendig für den Besuch von
• Gaststätten, Bars, Kneipen und Cafés • Fitnessstudios und Angeboten des Freizeitsports • Schwimmbädern und Saunen Diskotheken, Tanzclubs, sonstige Tanzlustbarkeiten und vergleichbare Veranstaltungen sowie auch • sexuellen Dienstleistungen mit nur 2 Personen sowie von mehr als 2 Personen
Morgen geht es um die Informationen rund um die Änderungen zum Thema „Testpflicht“.