Volksbegehren nimmt zweite Hürde

Eine weitere Hürde des Antrages zur Gesetzesänderung hinsichtlich des Volksbegehrens ist genommen. Die Landtagspräsidentin Birgit Pommer bestätigte den Antrag vorfristig und stellt die Zulässigkeit fest.

 

Wir bedanken uns bei der Kollegin Pommer“, so Dr. Ute Bergner von Bürger für Thüringen, „mit Zuversicht werden wir Stück für Stück an den weiteren Hürden arbeiten. Wir wollen erreichen, dass das Landesparlament außerplanmäßig durch einen Volksentscheid aufgelöst werden kann“.

Bis Mitte Oktober haben die Abgeordneten Zeit, rechtliche Bedenken gegen das Volksbegehren beim Thüringer Verfassungsgericht geltend zu machen. Danach sind innerhalb von vier Monaten die Unterschriften von zehn Prozent der Thüringer Wahlberechtigen aufzubringen, das wären rund 180.000 Unterschriften. Nur so ist die vorzeitige Auflösung des Landtages durch einen Volksentscheid statthaft.

Laut der Gruppensprecherin der Landtagsgruppe „Bürger für Thüringen“ Frau Dr. Ute Bergner handelt es sich um die erstmalige Anerkennung eines Volksbegehrens in dieser Legislaturperiode. Die Antragsteller ergriffen im Sommer 2021 die Initiative zur Verfassungsänderung, nachdem Rot-Rot-Grün und CDU das Versprechen auf Neuwahlen gebrochen haben und nach MDR-Umfrage 63 % der Thüringer Neuwahlen wollten

Hintergrund:
Der Verein Bürger für Thüringen wurde 2020 im Zuge der Thüringer Regierungskrise nach der Wahl des FDP-Politikers Thomas L. Kemmerich zum Ministerpräsidenten gegründet – und, weil ständige Macht- und Mehrheitsdebatten die Politikverdrossenheit weiter forciert haben. Die Parteigründung der Bürger für Thüringen erfolgte, um die Stimmen der Bürger in Thüringen auch in die Parlamente tragen zu können und ihnen dort Gehör zu verschaffen. Am 27.06.2022 hat sich die parlamentarische Gruppe Bürger für Thüringen konstituiert und erhielt die parlamentarische Bestätigung im Juli-Plenum des Thüringer Landtags.