MPK-Beschluss: Bürger für Thüringen fordern Augenmaß

 

Parteichef Steffen Teichmann: „Corona-Schutzimpfungen helfen nur dem Einzelnen, nicht der Solidargemeinschaft.“

„Das soll jeder Einzelne frei entscheiden, ob er sich gegen COVID-19 impfen lässt. Ohne direkten oder indirekten Druck und Zwang. Eine Impfentscheidung gehört in die Wohnzimmer und in die Arztpraxen, nicht aber in die Hände der Politik“, sagt Steffen Teichmann, Parteivorsitzender der Bürger für Thüringen.

Sollte sich die Thüringer Landesregierung dem Druck ihrer Regierungskoalition beugen und die aktuellen Beschlüsse der MPK tatsächlich in aller Konsequenz umsetzen und damit alle Thüringer schlechterstellen, die sich aktuell gegen eine Impfung entschieden haben, werden die Bürger für Thüringen gegen diese Beschlussumsetzung beim Oberverwaltungsgericht klagen.

So stelle die Alleinstellung der Ungeimpften als Infektiöse eine Diskriminierung da, die man nicht hinnehmen wolle. Denn es müsse nach derzeitigem Wissensstand nicht nur für ungeimpfte sondern auch für geimpfte Menschen eine Testpflicht bestehen, weil eine Corona-Schutzimpfung nicht vor Ansteckung schützt.  Wenn allen Menschen in Thüringen ein Impfangebot gemacht worden ist, ist der Staat in ausreichendem Maße seiner Fürsorgepflicht nachgekommen. Ab diesem Punkt muss und darf jeder Bürger selbst über sein individuelles Risiko entscheiden. Die konsequente Umsetzung der MPK-Beschlüsse würde eine indirekte Impfpflicht darstellen, die vom Grundgesetz nicht gedeckt ist. Wird eine Testpflicht staatlich gefordert, muss sie auch weiterhin von der Solidargemeinschaft getragen werden. Auf Tests gänzlich zu verzichten, widerspricht der bisherigen Teststrategie des RKI und geht demzufolge mit vollem Risiko einher. Sollte eine Testpflicht richtig und wichtig sein, dann doch für alle und überall.