Die Masken fallen in Thüringen seit vergangenem Sonntag. Doch was heißt das konkret?
Mit dem Beschluss der Sondersitzung des Thüringer Landtags am 31. März 2022 ist nicht nur das weitere Tragen von Nasen- und Mundschutz ab dem 03.04.2022 mit überwiegender Stimmen- Mehrheit aus den Reihen der Opposition abgelehnt worden. Auch weitere Vorhaben der rot-rot-grünen Landesregierung scheiterten an dem Veto wie die Verpflichtung zur Erstellung von Hygienekonzepten oder der 3-G-Nachweis.
Unsere kleine Serie klärt auf, was das genau bedeutet. Also aufgepasst! Wir starten mit allen Infos rund um die Maske. Sie muss NICHT mehr getragen werden:
In geschlossenen Räumen z. B. als Kunde in Geschäften und Dienstleistungsbetrieben mit Publikumsverkehr, bei Sitzungen von kommunalen Gremien, bei Besuchen von öffentlichen Veranstaltungen.
Auch bei Ärzten, Zahnärzten, Apothekern, Therapeuten braucht weder das Personal noch der Patient einen MNS. Gleiches gilt als Fahrgast sowie Personal in Taxen, ähnlichen Beförderungsmitteln und bei Reisebusveranstaltungen, bei körpernahen Dienstleistungen, Versammlungen zu religiösen und weltanschaulichen Zwecken oder bei Veranstaltungen von politischen Parteien.
Keine Maske mehr in Schulen und im Unterricht, auch nicht für Eltern und einrichtungsfremde Personen in Schulen und Kitas, in der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und Beratungsangebote zur Sicherung des Kinder- und Jugendschutzes und Studierenden.
Der Thüringer Landtag lehnte zudem die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske in geschlossenen Räumen für Beschäftigte ab, die nicht genesen oder geimpft sind und wo 2-G- Zugangsbeschränkungen existieren.
„Wir freuen uns, dass das Engagement der Bürger für Thüringen mit dazu beigetragen hat, dass unsere Forderungen hinsichtlich der Maskenpflicht, des 3-G-Nachweises und auch der verpflichtenden Hygienekonzepte im Thüringer Landtag auf -Gehör und mit den Beschlüssen auf fruchtbaren Boden gestoßen sind“, sagt Dr. Ute Bergner, Mitglied des Landtags und für Bürger für Thüringen. „Auch aus diesem Grund danken wir allen Mitwirkenden. Ihr hab das mit auf den Weg gebracht!“
Ein weiterer Sieg ist die aktuelle Entscheidung des Bundes, auf die Quarantäne nach Erkrankung als Anordnung zu verzichten. Somit kann jeder, der von einer Corona-Erkrankung mittels positivem Test betroffen ist, selbst über die weitere Vorgehensweise entscheiden.
Wir weisen an dieser Stelle natürlich auch darauf hin, dass jede Bürgerin und jeder Bürger es frei entscheiden kann, ob er den Mund- und Nasenschutz noch weiterhin in den angeführten Bereichen trägt.
Du hast Interesse, die Bürger für Thüringen zu unterstützen und mit uns gemeinsam die Gesellschaft freiheitlich-demokratisch zu gestalten?
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