Die Verpflichtung zur Vorlage eines 3G Nachweises inkl. amtlichem Lichtbildausweis für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist NICHT mehr notwendig für den Besuch von
• Gaststätten, Bars, Kneipen und Cafés
• Fitnessstudios und Angeboten des Freizeitsports
• Schwimmbädern und Saunen
Diskotheken, Tanzclubs, sonstige Tanzlustbarkeiten und vergleichbare Veranstaltungen sowie auch
• sexuellen Dienstleistungen mit nur 2 Personen sowie von mehr als 2 Personen
Morgen geht es um die Informationen rund um die Änderungen zum Thema „Testpflicht“.
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