Seit 03. April 2022 auch in Thüringen: 3G adé und passé! Viele Fragen – wir geben die Antworten!

Die Verpflichtung zur Vorlage eines 3G Nachweises inkl. amtlichem Lichtbildausweis für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist NICHT mehr notwendig für den Besuch von

• Gaststätten, Bars, Kneipen und Cafés
• Fitnessstudios und Angeboten des Freizeitsports
• Schwimmbädern und Saunen
Diskotheken, Tanzclubs, sonstige Tanzlustbarkeiten und vergleichbare Veranstaltungen sowie auch
• sexuellen Dienstleistungen mit nur 2 Personen sowie von mehr als 2 Personen

Morgen geht es um die Informationen rund um die Änderungen zum Thema „Testpflicht“.